Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Für den Geschäftsverkehr der SALZGEBER GmbH, Dr.- Billrothstraße, 3430 Tulln (im Folgenden: SALZGEBER, Übergeber, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit SALZGEBER, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen – insb allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von SALZGEBER ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
2. Angebot und Vertragsabschluss, Kostenvoranschlag
2.1. Angebot
Angebote von SALZGEBER sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt als zu Stande gekommen, wenn entweder SALZGEBER eine Auftragsbestätigung schriftlich, per E-Mail oder per Telefax an den Vertragspartner absendet oder wenn die bestellte Ware von SALZGEBER versendet bzw die Dienstleistung erbracht wird.
2.2. Kostenvoranschlag
Ein Kostenvoranschlag wird von SALZGEBER nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird SALZGEBER den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.3. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
3. Geheimhaltung
3.1. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von SALZGEBER zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur SALZGEBER bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von SALZGEBER Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
3.2. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit SALZGEBER oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von SALZGEBER aufrecht.
3.3. Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt die Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, wie Vorname, Nachname, Anschrift, Postleitzahl, Geburtsdatum, Firmennummer und Informationen zu Kontoverbindungen zum Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden dürfen. Der Vertragspartner es ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt SALZGEBER und allfälligen Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden.
3.4. Wenn SALZGEBER beim Vertragspartner Anlagen erstellt bzw errichtet (zum Beispiel Zugangskontrollen mit oder ohne Kamera, Arbeitszeiterfassung etc.) die einer behördlichen Genehmigung (insbesondere datenschutzrechtliche Genehmigungen) bedürfen, so sind sämtliche Anträge, Genehmigungen etc. durch den Vertragspartner selbst einzuholen. Für die Einhaltung derartiger Vorschriften ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich und hält SALZGEBER schad- und klaglos.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu bezahlen. Sollte eine Lieferung bzw Dienstleistung in das EU-Ausland erbracht werden, so verrechnet SALZGEBER lediglich den Nettopreis, wenn der Vertragspartner die entsprechenden Informationen (ATU-Nummer etc.) rechtzeitig vor Rechnungslegung zur Verfügung stellt.
4.2. Die von SALZGEBER bekannt gegebenen Preise gelten „Ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung.
4.3. Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Vertragspartners werden laut bekannt zugebender Dienstleistungspreisliste verrechnet. Für Dienstleistungen, die an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit, (Montag – Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr), sowie an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe des § 10 Abs 1 Zif 1 des Österreichischen Arbeitszeitgesetzes in Rechnung gestellt, wobei der Berechnung der sich aus der Preisliste ergebende Normalstundensatz zugrunde gelegt wird.
4.4. In Durchführung des Auftrages anfallende Reisekosten und Spesen sind vom Vertragspartner neben dem vereinbarten Preis zu tragen.
4.5. Preisgleitung: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2010 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben/unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.
4.6. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
4.7. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminsverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminsverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminsverlust steht SALZGEBER das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
5. Erfüllungsort und Gefahrtragung
5.1. Erfüllungsort ist der Sitz von SALZGEBER.
5.2. Kosten und das Risiko des Transportes trägt der Vertragspartner. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der SALZGEBER Netzwerkschnittstelle auf den Vertragspartner über.
6. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte
6.1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
6.2. Für mitgelieferte Standardsoftware gelten jene Lizenzbestimmungen, die der Vertragspartner direkt mit dem jeweiligen Softwarehersteller abschließt, etwa Microsoft, SAP oder dritten Anbietern.
7. Abnahme und Teillieferung
7.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von SALZGEBER zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen abzunehmen.
7.2. Mit der Lieferung „Ab Werk“ bzw „ex works“ INCOTERMS 2010 gelten gelieferte Waren bzw Software als abgenommen.
7.3. Sofern Installationsleistungen vereinbart sind, gilt die Leistung zum frühesten der nachfolgenden Zeitpunkte als abgenommen: wenn die Abnahme vom Vertragspartner oder dessen Endkunden bestätigt wird; wenn die installierte Lieferung oder Leistung operativ beim Vertragspartner oder dessen Endkunden in Betrieb genommen wurde; oder spätestens 4 Wochen nach erfolgter Installation.
7.4. Dienst- und Regieleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
7.5. Stellt der Vertragspartner nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung durch SALZGEBER beheben zu lassen. Die Mängelrüge hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen 7 Tagen ab Ablieferung gemäß Punkt 7. dieser AGB zu erfolgen.
7.6. SALZGEBER Lieferungen und Leistungen sind stets teilbar. Bei Teillieferungen sind Teilabnahmen zulässig.
8. Verzug
8.1. Lieferverzug
8.1.1. Die Lieferfristen und -termine werden von SALZGEBER nach Möglichkeit eingehalten: Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Vertragspartner.
8.1.2. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
8.2. Annahmeverzug
8.2.1. Zum vereinbarten Termin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Vertragspartners gelagert, wofür SALZGEBER eine angemessene Lagergebühr pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellt. Gleichzeitig ist SALZGEBER berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Im Falle einer Verwertung gilt eine Konventionalstrafe von 25 % des Rechnungsbetrages, exkl Ust, als vereinbart.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme gem. Punkt 7. dieser AGB.
9.2. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
9.3. Auftretende Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich zu rügen.
9.4. SALZGEBER ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
9.5. Sofern SALZGEBER Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- oder Regieleistungen erbringt, werden diese gem der gültigen Preisliste SALZGEBERs nach Aufwand verrechnet.
9.6. § 933b ABGB findet keine Anwendung.
9.7. Bei Werkarbeiten, der Betreuung, Reparatur etc. an Netzwerken, Software, PCs, Datenträgern etc. durch SALZGEBER hat der Vertragspartner dafür zu sorgen, dass sämtliche Daten vor der Durchführung der vereinbarten Leistungen durch SALZGEBER gesichert werden. Für Ausfälle des Netzwerks, PCs, Datenträgern etc. die im Zuge der Betreuung, der Durchführung von Werkarbeiten und Reparaturen entstehen, wird die Haftung von SALZGEBER ausgeschlossen.
9.8. Der Vertragspartner ist bei der Betreuung, der Durchführung von Werkarbeiten und Reparaturen verpflichtet die entsprechende (technische und sonstige) Infrastruktur SALZGEBER zur Verfügung zu stellen, damit die bei SALZGEBER beauftragten Leistungen erfüllt werden können.
10. Schadenersatz
10.1. Zum Schadenersatz ist SALZGEBER in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet SALZGEBER ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis vom Vertragspartner von Schaden und Schädiger.
10.2. Ausgeschlossen wird Schadenersatz für Lieferverzögerungen durch Dritte.
10.3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet SALZGEBER nicht.
10.4. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale vereinbart wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über das Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
11. Gerichtstand und Rechtswahl
11.1. Gerichtsstand
Für Vertragspartner aus Ländern der Europäischen Union, Vertragspartner, die aus einem Land kommen, in welchen das LGVÜ gilt und Vertragspartner mit Sitz in einem Land, welches ein Vollstreckungsübereinkommen betreffend Kapitals-und Kostenforderungen mit der Republik Österreich abgeschlossen hat, wird für sämtliche vertragsgegenständlichen Forderungen als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Tulln vereinbart. Für Vertragspartner die aus Ländern kommen, die nicht darunter fallen, wird das sachlich und örtlich zuständige Gericht für Tulln vereinbart. SALZGEBER behält sich das Recht vor, auch in dem jeweiligen Land beim jeweils zuständigen Gericht die vertragsgegenständlichen Forderungen einzuklagen.
11.2. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPR.
12. Sonstiges
12.1. Zur Füllung der bei SALZGEBER beauftragten Leistungen hat der Vertragspartner sämtliche notwendigen Daten, Schlüssel und insbesondere den Zutritt für die Dauer der von SALZGEBER zu erbringenden Leistungen SALZGEBER zur Verfügung zu stellen.
12.2. Bei Leistungen durch SALZGEBER, die dem Schutz im Sinne des Urheberrechtsgesetzes unterliegen, wird dem Vertragspartner nur die Werknutzungsbewilligung eingeräumt, dass er diese dem Urheberrechtsgesetz unterliegenden Leistungen von SALZGEBER nutzen darf. Ausgeschlossen ist ausdrücklich die Weitergabe, Vervielfältigung und kommerzielle Verwertung.
12.3. In Fällen, in welchen SALZGEBER mit einem Konsumenten im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes einen Vertrag abschließt, gehen die zwingenden gesetzlichen Vorschriften allenfalls widersprechenden Bestimmungen dieser AGB vor.
12.4. Mitarbeiter der SALZGEBER sind nicht berechtigt, mit dem Kunden zu den AGB abweichende Vereinbarungen schriftlich oder mündlich zu treffen.
12.5. Für den Fall des Verzuges ist der Vertragspartner verpflichtet sämtliche Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen.
12.6. Der Kunde es ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt SALZGEBER und deren Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden.
12.7 Der Vertragspartner ist in Fällen der Netzwerkbetreuung oder anderer IT Dienstleistungen durch SALZGEBER verpflichtet für die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lizenzierung seiner Software zu sorgen und bestätigt durch Vertragsabschluss, keine illegale Software zu verwenden.
12.7.1 Die Salzgeber GmbH ist nicht dafür Verantworlich, dass der Kunde oder Auftraggeber seine Betriebs Systeme und dessen Software auf einem aktuellen Stand hat um die Funktionalitäten und den erfolgreichen Betrieb der durch Salzgber GMbH installierter Programmteile und Software Programmen zu ermöglichen.
Der Kunde oder Auftraggeber kümmert sich im Vorfeld der Installationen darum dass seine Betriebs System aktuell und für den Betrieb benötigte Softwarelizenzen vorhanden sind.
12.8. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
12.9. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
12.10. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
12.11. Der Einsatz von Subunternehmern und Erfüllungsgehilfen ist stets zulässig.